Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) steht Ihnen eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.
Sie erreichen unsere Beauftragte für Medizinproduktesicherheit über folgende E-Mail-Adresse:
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