Kieferorthopädie Kids
Gesunde und schöne Zähne signalisieren Lebensfreude, Vitalität und Gesundheit. Das Lächeln eines Menschen prägt sehr stark seine Persönlichkeit und Ausstrahlung.
Die Ästhetik spielt in der Kieferorthopädie eine große Rolle, aber Zahnfehlstellungen bürgen auch viele medizinische Probleme in sich. So ist es nachvollziehbar, dass es deutlich schwieriger ist schiefe Zähne optimal zu putzen. Die Gefahr eine Karies oder Zahnfleischentzündung zu bekommen, erhöht sich somit. Das „Zueinanderpassen“ von unseren Ober- und Unterkieferzähnen ist ebenfalls sehr entscheidend. Wir benutzen unsere Zähne schließlich bei jedem Kauvorgang.
Bei Kindern und Jugendlichen lässt sich das Kieferwachstum noch beeinflussen. Es ist daher sinnvoll Fehlstellungen im Kindes- und Jugendalter zu korrigieren.
Kieferorthopädie Kinder
In welchem Alter?
Die Entscheidung, ob und wann Ihr Kind eine Zahnspange benötigt, wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten getroffen. Es gibt eine sogenannte Frühbehandlung, die mit frühestens vier Jahren begonnen wird. Hierbei werden nur bestimmte Fehlstellungen korrigiert, bei denen es sinnvoll ist eine Behandlung schon so früh durchzuführen. Man spricht hierbei von einer Frühbehandlung.
In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung aber erst mit einem Alter von ca. 8 - 10 Jahren. Hierbei ist aber primär nicht das Alter ausschlaggebend, sondern die Frage wie viele bleibende Zähne bereits vorhanden sind. Daher muss man manchmal bei Fehlstellungen, wo ganz offensichtlich ist, dass diese behandelt werden müssen, etwas Geduld haben und den Zeitpunkt abwarten, ab dem ausreichend viele bleibende Zähne durchgebrochen sind. Die Krankenkasse befürwortet den kieferorthopädischen Behandlungsplan entsprechend auch erst zu diesem Zeitpunkt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Krankenkasse hat sogenannte KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Hierbei werden die verschiedenen Kiefer- und Zahnfehlstellungen in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Ausprägungsgraden eingeteilt. Die Krankenkassen übernehmen aber die Kosten erst ab einem Ausprägungsgrad „3“ für Patienten unter 18 Jahren. Die Krankenkasse übernimmt dann 80% (erstes Kind) oder 90% (Geschwister) der Kosten. Die restlichen 10% bzw. 20% der Kosten müssen zunächst von Ihnen bezahlt werden. Wurde die Behandlung erfolgreich durchgeführt, was unter anderem von der Mitarbeit des Kindes beim Tragen der kieferorthopädischen Geräte und natürlich auch vom regelmäßigen Erscheinen zu den Kontrollterminen abhängt, so werden am Ende der Behandlung diese Kosten ebenfalls von der Krankenkasse erstattet. Sie können aber darüber hinaus eine höherwertige Behandlungsmethode/-technik wählen. Die dafür anfallenden Kosten müssen dann selbst getragen werden.
Für die Ausprägungsgrade 1 und 2 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten. Es gibt jedoch auch Fehlstellungen der Grade 1 und 2, bei denen eine Behandlung nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus medizinischen Gründen sinnvoll ist.
Sind Sie bereits älter als 18, so übernimmt die Krankenkasse nur Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Zahn- und Kieferfehlstellung so ausgeprägt sind, dass eine Behandlung nur mit einem kombinierten kieferchirurgischen Eingriff korrigierbar sind.
Die privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten je nach abgeschlossenem Tarif.
Ablauf
Der Ersttermin besteht bei uns darin, die Zahn- und Kieferfehlstellungen zu betrachten und zu entscheiden, ob eine Behandlung notwendig ist. Gleichzeitig schätzen wir ein, ob ausreichend viele bleibende Zähne vorhanden sind um mit der Behandlung zu beginnen. Meist ist es auch bei diesem Ersttermin möglich den Ausprägungsgrad der Fehlstellung zu bewerten und zu entscheiden ob der Wert „3“ erreicht wird und somit die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Wurde festgestellt, dass eine Behandlung durchgeführt werden sollte, so wird ein Termin für die sogenannten diagnostischen Unterlagen erstellt. Hierzu gehören Fotos, Röntgenbilder sowie Abformungen von den Kiefern und ein Bissregistrat, was uns genau zeigt wie die oberen Zähne auf die unteren Zähne beißen. Erst dann ist eine genaue Planung der Behandlung möglich.
Es wird individuell entschieden welche Behandlung für Ihr Kind am geeignetsten ist. Auf Grundlage dieser Planung erstellen wir dann einen kieferorthopädischen Behandlungsplan, der zur Krankenkasse geschickt wird.
Sobald der Plan von der Krankenkasse bearbeitet wurde, vereinbaren wir dann einen neuen Termin. Hier werden dann entweder Abformungen für eine herausnehmbare Zahnspange genommen oder es wird der genaue Ablauf der Behandlung mit einer festen Zahnspange erläutert.
Dauer der Behandlung
Die Dauer der Behandlung hängt davon ab, wie stark die Zahn-und Kieferfehlstellungen Ihres Kindes ausgeprägt sind. Das Bewegen von Zähnen dauert aber eine gewisse Zeit und auch das Kieferwachstum verläuft langsam, so dass eine Behandlung meist mehrere Jahre dauert.
Welche Zahnspangen gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer herausnehmbaren (losen) und einer festen Zahnspange.
Herausnehmbare Zahnspangen
1. Aktive Platten
Aktive Platten sind Geräte, die entweder im Ober- oder Unterkiefer getragen werden. Sie bestehen aus einem Plattenkörper aus Kunststoff, den es in verschiedenen Farben und mit verschiedenen Motiven gibt. Damit dieses Gerät auch an den Zähnen hält, befinden sich seitlich kleine Drahtelemente. Des Weiteren werden kleine Schrauben in den Plattenkörper eingebracht um die Spange verstellen zu können und damit Zahnbewegungen auszulösen. In manchen Fällen werden auch Federn an der Zahnspange angebracht um ebenfalls Zähne bewegen zu können.
Entscheidend bei diesen Platten ist, dass sie nur wirken können, wenn sie im Mund sind. Die Tragezeit solcher Geräte sollte daher mindestens 16 Stunden betragen. Zum Essen müssen diese Geräte herausgenommen werden.
2. Bimaxilläre Geräte („Doppelwhopper“)
Bei uns wird dieses Gerät auch gern mal Doppelwhopper genannt. Der Begriff steht für eine Apparatur die für zwei (-bi-) Kiefer (-Maxilla-) konstruiert ist. Das heißt es handelt sich um ein kieferorthopädisches Behandlungsgerät, das im Ober- und Unterkiefer gleichzeitig sitzt. Auch diese Geräte bestehen aus einem Kunststoffkörper sowie aus verschiedenen Drahtelementen, Schrauben und Federn.
Im großen Unterschied zu den aktiven Platten sitzen diese Geräte locker im Mund. Man nutzt eine solche Apparatur zur korrekten Einstellung des Oberkiefers zum Unterkiefer. Es gibt sehr viele Varianten von diesen Geräten. Zu den bekanntesten zählen die Aktivatoren, Bionatoren sowie Funktionsregler.
Der Behandlungserfolg dieser Apparaturen ist wie bei den aktiven Platten maßgeblich davon abhängig wie viele Stunden es im Mund verweilt. Daher sollten auch sie so viel wie möglich getragen werden.
orthocaps – die „unsichtbare“ Zahnspange
Wer kennt ihn nicht – den Wunsch nach einem harmonischen Lächeln? Leider können Zahnfehlstellungen das Erscheinungsbild Ihrer Zähne stark beeinflussen sowie auch negative Auswirkungen auf das gesamte Gebiss haben.
Viele Patienten entscheiden sich oftmals gegen eine kieferorthopädische Behandlung, da sie das Tragen einer Spange nicht mit Alltag, Familie oder Beruf vereinen können. Dafür haben wir jetzt eine Lösung:
orthocaps – Das TwinAligner System.
Bei dieser Behandlungsmethode werden nach Diagnostik und Planung spezielle Kunststoffschienen hergestellt, die die Zahnkorrekturen schonend, schmerzfrei und komfortabel durchführen.
Im Herstellungsprozess der Schienen wird auf unschöne Metallelemente verzichtet, so dass eine fast unsichtbare Therapie möglich ist.
Die Anzahl der Aligner und die Behandlungsdauer sind stark abhängig von der Schwere der Zahnfehlstellung. Im Gegensatz zu anderen Schienensystemen erhalten Sie bei orthocaps jeweils zwei Schienen pro Tragezeitraum. Hierbei werden eine Schiene am Tag und eine in der Nacht getragen. Die Tag-Schiene ist besonders dünn, sodass sie fast komplett unsichtbar ist und sich dadurch besonders gut in das alltägliche Leben integrieren lässt.
Gerne beraten wir Sie individuell in unserer Praxis für Zahngesundheit.
Festsitzende Zahnspangen
Bei vielen Zahn- und Kieferfehlstellungen ist es ratsam die Behandlung mit einer festen Zahnspange durchzuführen. Man spricht hier auch von den sogenannten „Brackets“, die auf die Zähne geklebt werden. Diese sind in Edelstahl, Kunststoff oder Keramik erhältlich.
Es gibt für jeden Zahn ein spezielles Bracket. In diese Brackets werden Drähte eingesetzt, die sogenannten Bögen. Diese werden bei jedem Termin nachgestellt oder ausgetauscht.
Von der Krankenkasse werden die Kosten für Standard Metallbrackets sowie Stahlbögen übernommen.
Brackets
In den Brackets ist für jeden Zahn die Information verschlüsselt wie er optimal im Zahnbogen stehen soll. Bei uns können Sie sich zwischen Metall- und Keramikbrackets entscheiden.
Metallbrackets: sind äußerst robuste Brackets. Wir bieten in unserer Praxis zwei Varianten an:
Standardgröße
Dies ist die zuzahlungsfreie Variante. Die Brackets sind relativ groß und daher sehr sichtbar. Durch die große Oberfläche bedecken sie viel Zahnoberfläche und erschweren dadurch die Mundhygiene erheblich. Die Ästhetik ist durch die Größe deutlich eingeschränkt.
Mini-Brackets
Diese sind deutlich kleiner als die Standardgröße. Optisch fallen sie daher nicht so stark auf. Sie bedecken auch deutlich weniger von der Zahnoberfläche und schränken die Mundhygiene somit nicht so stark ein.
Keramikbrackets: sind sehr ästhetische Brackets. Wir bieten in unserer Praxis als zahnfarbene Brackets Keramikbrackets an. Diese sind annähernd durchsichtig und passen sich perfekt jeder individuellen Zahnfarbe an. Die Oberflächen der Keramikbrackets sind so poliert, dass sich hier weniger Plaque anlagert kann.
Bögen
Die Bögen oder auch „Drähte“ geben den Druck auf die Zähne. Sie üben permanent Kräfte auf die Zähne aus, wodurch dann letztlich die Zahnbewegungen erfolgen. Da die Zähne um sich bewegen zu können aber auch etwas gelockert werden müssen, kann das für einige Tage nach dem „Festerziehen“ oder „Austauschen“ der Bögen unangenehm oder leicht schmerzhaft sein. Dieses Gefühl lässt jedoch nach wenigen Tagen wieder nach.
Stahlbögen
Diese Bögen werden von der Krankenkasse bezahlt. Sie erfüllen das geforderte Maß an einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen kieferorthopädischen Versorgung.
Superelastische Bögen
Diese Bögen bestehen aus einer Nickel-Titanlegierung. Sie haben immer das Bestreben sich in ihre Ausgangsform zurückzubewegen. Werden diese Bögen also bei deutlichen Fehlstellungen der Zähne stark verformt, so wollen sie sich wieder „gerade“ stellen. Dabei bewegen sie die Zähne und gleichen Niveauunterschiede aus. Die Kraftabgabe der elastischen Bögen auf die Zähne erfolgt über einen langen Zeitraum kontinuierlich mit geringer Intensität. Dadurch kann verhindert werden, dass die Wurzeln der Zähne Schäden nehmen. Solche Schäden können eintreten wenn die Krafteinwirkung zu groß ist.
Retentionsgeräte
Sind Geräte die nach Abschluss der aktiven Behandlung zum Einsatz kommen und dienen der Stabilisierung des Behandlungsergebnisses. In dieser sogenannten Retentionsphase wird die tägliche Tragezeit der Geräte kontinuierlich verkürzt bis nicht mehr zu erwarten ist, dass Knochenumbauvorgänge oder Zahnwanderungen auftreten. Erfolgt keine Retention so ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Rückfall kommt. Je stärker die Fehlstellung war, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Retention:
Herausnehmbare Retentionsgeräte
Diese sehen aus wie eine lose Zahnspange, nur dass hier keine aktiven Bewegungselemente vorkommen. Eine andere Möglichkeit besteht darin durchsichtige Kunststoffschienen als Retentionsgeräte zu verwenden. Bei beiden Methoden ist die disziplinierte Mitarbeit entscheidend. Es gibt jedoch nicht viele Patienten, die nach einer jahrelangen kieferorthopädischen Behandlung noch die Geduld aufbringen.
Festsitzende Retentionsgeräte
Hierbei wird ein dünner Metalldraht auch „Retainer“ genannt an den Innenseiten der Zähne befestigt. Meist klebt man diesen Draht von Eckzahn zu Eckzahn. Der Draht ist praktisch „unsichtbar“ und sorgt durch die 24 stündige Tragezeit für eine optimale Stabilisierung des Behandlungsergebnisses. In seltenen Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, meist ist es jedoch eine zuzahlungspflichtige Leistung.
Mundhygiene / kieferorthopädische Prophylaxe
Im Rahmen der Individualprophylaxe zeigen Ihnen unsere speziell hierfür ausgebildeten Prophylaxeassistentinnen die korrekte Ausübung der Putztechniken sowohl für die Zähne wie auch für die Zahnspange.
Eine gute Mundhygiene ist während einer kieferorthopädischen Behandlung besonders wichtig, denn die kieferorthopädischen Geräte können die Ablagerung von Zahnbelägen begünstigen. Daher sollte bei einer festen Zahnspange nach jeder Mahlzeit eine intensive Reinigung erfolgen.
Wir empfehlen für Patienten mit einer festen Zahnspange alle 3 Monate eine professionelle Reinigung durchführen zu lassen. Eine optimale Reinigung der Zähne ist hierbei nur dann möglich, wenn sämtliche Gummis und Drähte entfernt werden. Wir kombinieren daher diesen Prophylaxetermin immer mit einem kieferorthopädischen Kontrolltermin. So müssen Sie, beziehungsweise Ihr Kind, bei den ohnehin schon sehr häufigen Kontrollen nicht noch einen zusätzlichen Termin wahrnehmen.